Die in der Preisliste angegebene Miete ist eine Tagesmiete und beinhaltet eine maximale Mietdauer von 8 bis 18 Uhr oder von 9 bis 19 Uhr. Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Diese Regelung kann nach Absprache geändert werden. Kommt der Mieter mit der Räumung in Verzug, so werden ihm pro überzogene Stunde eine Überzeit zusätzlich zur Grundmiete berechnet. Die Räumlichkeiten sind vollständig geräumt und in ihrem ursprünglichen Zustand zum Ende der Mietzeit zu hinterlassen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde gezählt. Überstunden sind von Montag bis Freitag auf 22 Uhr und am Wochenende auf 21 Uhr begrenzt. Das Studio ist am Wochenende ab 9 Uhr geöffnet.
Für eine besondere Eröffnung am Sonntags, wird ein Aufpreis von 80 € zum Mietpreis hinzugefügt. Alle früheren Ankünfte oder späteren Abreisen sowie Lieferungen - Abholungen müssen im Voraus mit dem Studioteam besprochen werden.
Die vor dem Studio verfügbaren Parkplätze können bei Vertragsabschluss vom Mieter genutzt werden. Der Mieter haftet dabei für die auf dem Gelände geparkten Fahrzeuge sowie deren Beladung.
Der vereinbarte Mietzins ist nach Rechnungsstellung durch den Vermieter sofort und ohne Abzüge zu zahlen.
Für bestehende Geschäftskunden mit Sitz in Deutschland sind 70% des Mietzinses vor dem Buchungstermin per Rechnung zu begleichen. Bei Neukunden mit Sitz in Deutschland und Kunden mit Sitz im Ausland wird ebenfalls 100% Anzahlung verlangt zzgl. einer Kopie der ID oder Gewerbeanmeldung.
Der Mietpreis versteht sich einschließlich aller Nebenkosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (Energie, Heizung, Wasser). Die Nichteinhaltung von Zahlungsterminen berechtigt dem Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages.
Zahlungsfrist der Schlussrechnung innerhalb von 15 Tagen
nach Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzögerung
(Verzug) fallen ab 15 Tage nach Rechnungsdatum
(§ 286 Abs. Satz 2 BGB) ohne weitere Mahnung
Verzugszinsen von seit 01.01.2020 - 8,12 % für jeden weiteren Tag
bis zur vollständigen
Leistungserbringung an
(§ 288 Abs. 2 BGB).
Für die Organisation und Lagerung von Ausstattung und Lieferungen wird eine Servicepauschale je nach Aufwand erhoben. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietzins oder Teile desselben nach gesonderter Vereinbarung auch im Voraus zu berechnen. Eine Aufrechnung gegen frühere oder künftige Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist unabhängig davon in voller Höhe zu zahlen, ob die Räumlichkeiten oder die Ausstattung tatsächlich in dem vereinbarten Umfang vom Mieter genutzt wurden.
Die Nutzung von Dauerlicht (Tungstene und HMI) werden mit 0,40€ pro kw/Std zusätzlich berechnet. Soweit der Vermieter im Auftrag des Mieters Verträge mit Dritten abschließt, wie z.B. für Ausstattung, Catering oder dergleichen, sind diese Kosten in jedem Fall vom Mieter bei Mietende in bar oder unbar im Voraus bei dem Vermieter eingehend zu begleichen. Da die Vermietung des Fotostudios gebäudegebunden ist, wird die Leistung im Inland versteuert. Daher werden sämtliche Leistungen mit 19 % MwSt erstellt. Eine schriftliche Buchungsbestätigung per e-mail, die aufgrund einer Buchungsanfrage durch das Studio ausgestellt wird, ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn die Parteien über den Studiopreis bei der Buchungsanfrage nicht verhandelt haben. In diesem Fall bringt der Mieter zum Ausdruck, dass er bereit ist, den vom Studio üblichen Anmietungspreis zu zahlen.
Während der Corona Pandemie bleiben die Stornierungsbedingungen unverändert, auch wenn die Shootings aufgrund eines Coronafalls verschoben werden.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, einen Ersatz für die Person in seinem Team zu finden, die am Produktionstag nicht arbeiten kann.
Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Mieters werden dem MieterStornierungskosten nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt:Bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfreiBis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% vom GesamtmietpreisBis 3 Tage vor Mietbeginn: 85% vom Gesamtmietpreisdanach: 100% vom Gesamtmietpreis. Soweit eine anderweitige Vermietung möglich ist, entfallen die Stornokosten entsprechend der Höhe des anderweitig vereinnahmten Mietzinses. Sollten mit Mieter zur Buchungsbestätigung bereits eine Anzahlung geleistet haben, wird diese bei Stornierung der Buchung nicht zurückerstattet. Alle Preise sind Nettopreise. Gewerbliche Mieter erhalten am Ende eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Der Internetanschluß von Studio dB ist in der Miete mit einbegriffen.
Sollte ein über den Studio dB Internetanschluß begangene Urheberrechtsverletzung stattfinden, z.B. geschützte Werke werden von Teammitgliedern gedownloaded, ist dies als illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG rechtswidrig. Ein entstandener Schaden (Schadenersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG) trägt der/die jeweiligen Studio dB Mieter. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies gilt auch für einen Verlust oder eine Beschädigung digitaler Daten bei Kameras und/oder Bildaufzeichnungsgeräten und/oder -weiterverarbeitungsgeräten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Soweit sich die Vertragspflicht auf Mängel bezieht, die schon bei Vertragsschluss bzw. bei Übergabe der Mietsache bestanden, haftet der Vermieter unbeschadet vorstehender Regelung nicht für leichte Fahrlässigkeit. Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Beauftragten oder sonstiger an der Produktion Beteiligter haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter sorgt für eine ordnungsgemäße Versorgung der Räume mit Strom, Wasser, Heizenergie. Sie haftet aber nicht für Schäden, die in Zusammenhang hiermit, insbesondere durch Stürme und Unterbrechung entstehen, es sei denn, dass diese Schäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Vermieters zurück zu führen sind. Soweit Störungen oder Unterbrechungen vom Stromversorger oder Wasserversorger oder Versorger mit Heizenergie verursacht werden, beschränken sich die Ansprüche des Mieters auf Abtretung der Ansprüche des Vermieters gegen den entsprechenden Versorgungsträger. Der Vermieter haftet auch nicht für Schäden, die durch Spannungsabfall oder Spannungsveränderungen entstehen.
Für Beschädigungen und Verluste an der Mietsache und dem Gebäude, der dazugehörigen Einrichtungen und Anlagen sowie Sach- und Personenschäden, einschließlich etwaiger Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit diese Schäden von ihm oder den zu seiner Produktion gehörenden Personen oder von Dritten schuldhaft verursacht werden, die sich mit seinem Wissen und mit seiner Duldung oder auf seine Veranlassung hin in den Mieträumen aufhalten.
Der Mieter ist verpflichtet, zur Abdeckung der vorgenannten Risiken eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen dem Vermieter nachzuweisen. Der Mieter stellt dem Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Produktion von Dritten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden, frei.Unvernünftige oder aggressive Verhalten wird gegenüber dem Studio dB-Team nicht toleriert.Studio dB hat das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen, und der Mieter muss die Räumlichkeiten sofort verlassen.Studio dB ist nicht verpflichtet, weitere Zusammenarbeiten mit beleidigende Kunden durchzuführen.
Der Mieter des Studios trägt wäred des Corona Lockdowns die alleinige Verantwortung alle mit der jeweils geplanten Produktion verbundenen Aktivitäten, gemäß der aktuellen Corona Bestimmungen durchzuführen. Studio dB haftet nicht im Falle einer Verletzung der im Produktionszeitraum geltenden Corona Bestimmungen. Alleinig verantwortlich für die Einhaltung der Corona Bestimmungen und haftbar im Falle einer Verletzung der Corona Richtlinien ist der Mieter selbst.
Das im Studio dB befindliche Lichtobjekt „Revelation big sun“ des Künstlers Dirk Bell kann uneingeschränkt zur Beleuchtung genutzt werden. Die Abbildung der Installation auf Film und Fotomaterial ist jedoch nur nach Absprache mit dem Vermieter gestattet.
Zu Zwecken der Eigenwerbung im branchenüblichen Umfang (z.B. Internet, Broschüren, Showreel) gestattet der Mieter dem Vermieter die Anfertigung und Nutzung von Fotos von dem vom Mieter aufgebauten Set und der damit verbundenen Produktion. Vor der Veröffentlichung legt der Vermieter dem Mieter die zur Veröffentlichung bestimmten Fotos bzw. Texte vor, wobei die elektronische Übertragung insoweit ausreicht. Der Mieter darf der Veröffentlichung nur aus wichtigem Grund widersprechen. Die Widerspruchsfrist beträgt eine Woche ab Zugang der zu Veröffentlichung vorgesehenen Fotos beim Mieter.
Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages und der allgemeinen Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu setzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt. Die gilt entsprechend für Regelungslücken.